Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ComputerBUTLER Germany UG (haftungsbeschränkt)
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden den rechtlichen Rahmen für alle Lieferungen und Leistungen (nachfolgend „Dienste“) der ComputerBUTLER Germany UG (haftungsbeschränkt). Sie sind integraler Bestandteil eines modularen Vertragssystems, das durch individuelle Angebote, spezifische Leistungs- und Geschäftsbedingungen (LGBs) und gegebenenfalls einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ergänzt wird, um den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Dienstes und der geltenden Gesetzgebung gerecht zu werden.
§ 1 Definitionen
Im Rahmen dieser AGB und aller zugehörigen Vertragsdokumente haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung:
- “AGB” bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- “Anbieter” oder “ComputerBUTLER” bezeichnet die ComputerBUTLER Germany UG (haftungsbeschränkt), Schlieper 35, 13507 Berlin.
- “API” bezeichnet eine Programmierschnittstelle (Application Programming Interface), die den Datenaustausch und die Interaktion zwischen verschiedenen Softwaresystemen ermöglicht.
- “AVV” bezeichnet den separat zu schließenden Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, der die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden durch ComputerBUTLER regelt.
- “Dienste” oder “Leistungen” bezeichnet die Gesamtheit der von ComputerBUTLER für den Kunden erbrachten vertraglichen Lieferungen und Leistungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, IT-Beratung, Projektmanagement, Software- und Webentwicklung, Cloud Services, Managed IT Services, IT-Sicherheit, Datenschutzberatung sowie die Bereitstellung von KI-Lösungen und Unternehmensanwendungen. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
- “Drittanbieterdienste” bezeichnet Dienste, Software, Inhalte oder Schnittstellen, die von Dritten bereitgestellt werden und mit den Diensten von ComputerBUTLER interagieren, für die jedoch der jeweilige Drittanbieter allein verantwortlich ist.
- “Höhere Gewalt” bezeichnet ein von außen kommendes, unvorhersehbares und durch zumutbare Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, wie in § 13 näher bestimmt.
- “Kunde” bezeichnet das Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, die juristische Person des öffentlichen Rechts oder das öffentlich-rechtliche Sondervermögen, das den Vertrag mit ComputerBUTLER schließt.
- “Kundendaten” bezeichnet alle Daten, Informationen und Materialien, die vom Kunden oder in dessen Auftrag an ComputerBUTLER übermittelt oder im Rahmen der Nutzung der Dienste gespeichert, verarbeitet oder erstellt werden.
- “LGB” bezeichnet die spezifischen Leistungs- und Geschäftsbedingungen, die für eine bestimmte Kategorie von Diensten gelten, diese AGB ergänzen und ihnen im Konfliktfall vorgehen.
- “Partner” oder “Reseller” bezeichnet ein von ComputerBUTLER autorisiertes Unternehmen, das Dienste im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Endkunden weiterverkauft oder vermittelt.
- “Service Level Agreement” oder “SLA” bezeichnet die in einem LGB oder Einzelvertrag definierte Dienstgütevereinbarung, welche die Leistungsparameter wie Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Wiederherstellungszeiten festlegt.
- “Software” bezeichnet Computerprogramme in Objekt- oder Quellcodeform, einschließlich zugehöriger Dokumentation, die dem Kunden im Rahmen der Dienste bereitgestellt, lizenziert oder entwickelt werden.
- “Vertrag” bezeichnet die Gesamtheit der rechtsverbindlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien, bestehend aus (in der Rangfolge ihrer Geltung): dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung, dem AVV, den jeweiligen LGBs und diesen AGB.
- “Vertragsparteien” sind ComputerBUTLER und der Kunde gemeinsam.
- “Vertrauliche Informationen” bezeichnet alle als vertraulich gekennzeichneten oder aus den Umständen als vertraulich zu erkennenden Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Technologie und Preisinformationen.
- “Textform” entspricht der Definition des § 126b BGB. E‑Mails und Telefaxe genügen diesem Erfordernis.
2 Geltungsbereich, Vertragsschluss und Rangfolge
(1) Anwendungsbereich: Diese AGB regeln die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen ComputerBUTLER und dem Kunden. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge über die Erbringung von Diensten, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Das Angebot von ComputerBUTLER richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(2) Ausschließlichkeit: Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ComputerBUTLER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn ComputerBUTLER in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an diesen vorbehaltlos ausführt.
(3) Vertragsschluss: Angebote von ComputerBUTLER sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich. Die Beauftragung von Diensten durch den Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots durch ComputerBUTLER zustande. Die Annahme kann entweder durch eine ausdrückliche Erklärung in Textform (z.B. Auftragsbestätigung per E‑Mail) oder durch die tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung erfolgen. ComputerBUTLER kann ein Angebot des Kunden innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dessen Zugang annehmen.
(4) Rangfolge der Vertragsdokumente: Sofern und soweit die Regelungen der verschiedenen Vertragsdokumente im Widerspruch zueinander stehen, gilt die nachstehende Rangfolge (die ranghöhere Bestimmung geht der rangniedrigeren vor):
- Die individuelle Vereinbarung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung;
- Der jeweilige Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV);
- Die jeweiligen spezifischen Leistungs- und Geschäftsbedingungen (LGB);
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen
(1) Leistungsumfang: Der spezifische Umfang, die Qualität und die Merkmale der von ComputerBUTLER zu erbringenden Dienste ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Vertrag, insbesondere aus dem individuellen Angebot und den anwendbaren LGBs. ComputerBUTLER erbringt die Dienste sach- und fachgerecht nach dem aktuellen Stand der Technik.
(2) Leistungsänderungen durch den Kunden (Change Request): Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine Änderung oder Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs, bedarf dies eines Antrags in Textform. ComputerBUTLER wird diesen Antrag prüfen und dem Kunden die daraus resultierenden Auswirkungen, insbesondere auf Vergütung, Zeitpläne und sonstige Vertragsinhalte, in Form eines Nachtragsangebots mitteilen. Die Änderung wird erst mit der beidseitigen Annahme dieses Nachtragsangebots in Textform wirksam. Bis zur Annahme des Nachtragsangebots führt ComputerBUTLER die Dienste gemäß dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang fort.
(3) Leistungsanpassungen durch ComputerBUTLER: ComputerBUTLER ist berechtigt, die Art und Weise der Leistungserbringung anzupassen, soweit dies durch die Weiterentwicklung der Technik, geänderte gesetzliche oder regulatorische Anforderungen oder zur Verbesserung der Sicherheit und Stabilität der Dienste erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass die Anpassung für den Kunden zumutbar ist, die vertraglich vereinbarte Leistungsqualität nicht beeinträchtigt wird und keine Mehrkosten für den Kunden entstehen. ComputerBUTLER wird den Kunden über wesentliche Anpassungen rechtzeitig in Textform informieren.
(4) Subunternehmer: ComputerBUTLER ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. ComputerBUTLER bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden und haftet für die von Subunternehmern erbrachten Leistungen wie für eigenes Handeln.
§ 4 Nutzung von Diensten Dritter und APIs
(1) Vertragsverhältnis bei Drittanbieterdiensten: Sofern die Dienste von ComputerBUTLER die Nutzung oder Integration von Drittanbieterdiensten ermöglichen, kommt ein Vertrag bezüglich dieser Drittanbieterdienste ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. ComputerBUTLER wird nicht Vertragspartei dieses Verhältnisses und agiert lediglich als technischer Vermittler oder stellt die technische Integrationsmöglichkeit bereit. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Drittanbieters zu prüfen und einzuhalten.
(2) Ausschluss der Gewährleistung und Haftung: ComputerBUTLER übernimmt keinerlei Gewährleistung, Haftung oder Verantwortung für die Funktionalität, Verfügbarkeit, Sicherheit, den Inhalt oder die Datenschutzpraktiken von Drittanbieterdiensten. Jegliche Haftung für Schäden, die aus der Nutzung, der Nichtverfügbarkeit oder aus Änderungen von Drittanbieterdiensten resultieren, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn ComputerBUTLER die Integration eines bestimmten Drittanbieterdienstes empfohlen hat.
(3) Verantwortung für Datenübermittlung: Der Kunde ist allein dafür verantwortlich und autorisiert durch die Anbindung eines Drittanbieterdienstes den für die Funktion notwendigen Datenaustausch zwischen den Diensten von ComputerBUTLER und dem Drittanbieterdienst. Der Kunde hat sicherzustellen, dass eine solche Datenübermittlung im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen und seinen eigenen Datenschutzrichtlinien steht.
(4) Nutzung von APIs des Anbieters: Stellt ComputerBUTLER dem Kunden eigene APIs zur Verfügung, ist der Kunde verpflichtet, diese gemäß der jeweils gültigen Dokumentation und den Grundsätzen der fairen Nutzung (“Fair Use Policy”) zu verwenden. Der Kunde hat alle ihm überlassenen Zugangsdaten (z.B. API-Schlüssel) sicher zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine missbräuchliche oder übermäßige Nutzung, die die Stabilität der Infrastruktur von ComputerBUTLER gefährdet, ist untersagt und kann zur sofortigen Sperrung des Zugangs führen.
§ 5 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
(1) Allgemeine Mitwirkung: Der Kunde erkennt an, dass die erfolgreiche und termingerechte Erbringung der Dienste die rechtzeitige und qualifizierte Mitwirkung des Kunden voraussetzt. Die in diesem Paragraphen und im jeweiligen Vertrag festgelegten Mitwirkungspflichten sind wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) des Kunden.
(2) Informations- und Bereitstellungspflichten: Der Kunde ist verpflichtet:
a) ComputerBUTLER alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten, Unterlagen und Zugänge (z.B. zu Systemen, Servern, Räumlichkeiten) rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität zur Verfügung zu stellen.
b) einen oder mehrere qualifizierte und entscheidungsbefugte Ansprechpartner sowie deren Vertreter zu benennen, die für ComputerBUTLER während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar sind.
c) die von ihm genutzte Hard- und Softwareumgebung sowie sonstige technische Infrastruktur in einem funktionsfähigen und für die Dienste geeigneten Zustand zu halten.
(3) Datensicherung: Soweit nicht ausdrücklich als Dienst von ComputerBUTLER vereinbart (z.B. im Rahmen von Managed Services), ist der Kunde für die regelmäßige und ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten und Programme (Backup) nach dem Stand der Technik allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere vor der Durchführung von Wartungs- oder Installationsarbeiten durch ComputerBUTLER.
(4) Rüge- und Untersuchungspflichten: Der Kunde wird die von ComputerBUTLER erbrachten Dienste unverzüglich auf ihre Vertragsmäßigkeit untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich in Textform rügen. Der Kunde wird Störungen und Mängel unter Angabe der ihm bekannten und für die Mängelbeseitigung nützlichen Informationen in nachvollziehbarer Weise dokumentieren und melden.
(5) Folgen verletzter Mitwirkungspflichten: Erbringt der Kunde eine Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie insbesondere Verzögerungen, Mehraufwand und Schäden, zu seinen Lasten. ComputerBUTLER ist für hieraus resultierende Leistungsstörungen nicht verantwortlich. Die Haftung von ComputerBUTLER ist insoweit ausgeschlossen. ComputerBUTLER ist berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand gemäß der jeweils gültigen Preisliste zusätzlich zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Rechte von ComputerBUTLER bleiben unberührt.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Allgemeine Preisgrundlagen: Die vom Kunden zu zahlende Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Alle Preise verstehen sich in Euro netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Reise- und Nebenkosten werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.
(2) Zahlungsbedingungen für Hardware und Projekte:
a) Zahlungen für Hardware-Lieferungen sind zu 100% im Voraus bei Auftragserteilung fällig. Die Bestellung der Hardware beim Lieferanten erfolgt erst nach Zahlungseingang.
b) Für Dienste im Bereich der Software- und Webentwicklung ist, soweit nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Gesamtvergütung bei Auftragserteilung fällig. Die restlichen 50% sind nach Abnahme bzw. bei Ablieferung des Werkes fällig.
(3) Zahlungsbedingungen für laufende Dienste: Laufende, pauschale Vergütungen für Dienste wie Managed Services oder Cloud Services sind, soweit nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus zu entrichten und werden jeweils zum Ersten eines Monats fällig.
(4) Zahlungsbedingungen nach Aufwand: Dienste, die nach Zeitaufwand abgerechnet werden (z.B. IT-Beratung, Support), werden auf Basis der vorgelegten Tätigkeitsnachweise fakturiert. ComputerBUTLER ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zeitnah, in der Regel in 7 oder 14-tägigen Intervallen, spätestens jedoch gesammelt zum Ende eines Kalendermonats, in Rechnung zu stellen.
(5) Fälligkeit: Alle Rechnungen sind, soweit nicht unter (2) bis (4) abweichend geregelt, sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(6) Zahlungsverzug: Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist ComputerBUTLER berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu fordern. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages in Verzug, ist ComputerBUTLER zudem berechtigt, die Erbringung der Dienste nach vorheriger Androhung auszusetzen, bis die geschuldete Vergütung vollständig beglichen ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
(7) Einwendungen: Einwendungen gegen eine Rechnung sind vom Kunden innerhalb von sechs (6) Wochen nach deren Zugang in Textform bei ComputerBUTLER zu erheben. Die Unterlassung der rechtzeitigen Erhebung von Einwendungen gilt als Genehmigung der Rechnung. ComputerBUTLER wird den Kunden in den Rechnungen auf die Bedeutung dieser Frist besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
(8) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Rechteeinräumung und Nutzungsbeschränkungen
(1) Grundsatz des Rechteinhabers: Sämtliche Urheber‑, Leistungs- und sonstigen Schutzrechte an den von ComputerBUTLER erbrachten und im Rahmen des Vertrages überlassenen Diensten und Arbeitsergebnissen, insbesondere an Software, Konzepten, Designs und Dokumentationen, verbleiben im alleinigen Eigentum von ComputerBUTLER oder dessen Lizenzgebern.
(2) Einräumung von Nutzungsrechten: Der Kunde erhält, soweit nicht in einem LGB oder im Einzelvertrag ausdrücklich abweichend geregelt, ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den ihm überlassenen Arbeitsergebnissen. Dieses Recht ist auf die Dauer des Vertrages und auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt. Spezifischere Regelungen, insbesondere zur Einräumung erweiterter oder ausschließlicher Rechte (z.B. bei der individuellen Softwareentwicklung), werden in den jeweiligen LGBs getroffen.
(3) Bedingung der vollständigen Zahlung: Die Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte an den Kunden steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen und fristgerechten Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung duldet ComputerBUTLER die Nutzung durch den Kunden lediglich widerruflich.
(4) Nutzungsbeschränkungen: Dem Kunden ist es untersagt, die ihm überlassenen Dienste und Arbeitsergebnisse:
a) zu vervielfältigen, zu vermieten, zu unterlizenzieren oder anderweitig Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht für die vertragsgemäße Nutzung zwingend erforderlich oder ausdrücklich gestattet ist;
b) zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dies ist nach anwendbarem Recht zwingend gestattet;
c) Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen, Seriennummern oder sonstige der Identifikation dienende Merkmale zu entfernen oder zu verändern.
(5) Open-Source- und Drittanbieter-Software: Sofern die Dienste von ComputerBUTLER Software oder Komponenten von Drittanbietern, einschließlich Open-Source-Software, enthalten, gelten für diese Komponenten vorrangig die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Drittanbieters bzw. der Open-Source-Lizenz. ComputerBUTLER wird den Kunden auf Verlangen über die einschlägigen Lizenzbedingungen informieren.
§ 8 Partnerprogramme und Weiterverkauf (Reseller)
(1) Erfordernis eines Partnervertrages: Die Berechtigung zum Weiterverkauf oder zur Vermittlung von Diensten an Dritte (Endkunden) bedarf eines separaten, schriftlichen Partnervertrages zwischen ComputerBUTLER und dem Partner. Die spezifischen Rechte und Pflichten des Partners werden in diesem Partnervertrag und den dazugehörigen Partner-LGBs abschließend geregelt.
(2) Rechtsverhältnis zum Endkunden: Der Partner handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Vertrag über die Nutzung der Dienste kommt ausschließlich zwischen dem Partner und dem Endkunden zustande. Zwischen ComputerBUTLER und dem Endkunden des Partners entsteht durch diesen Weiterverkauf keine direkte Vertragsbeziehung.
(3) Verpflichtungen des Partners: Der Partner ist verpflichtet, seine Endkunden vertraglich zur Einhaltung der für die jeweiligen Dienste geltenden Nutzungsbedingungen, insbesondere der Regelungen dieser AGB und der anwendbaren LGBs, zu verpflichten. Diese Verpflichtungen müssen in ihrem Schutzniveau für ComputerBUTLER mindestens den Regelungen entsprechen, die ComputerBUTLER mit dem Partner vereinbart hat.
(4) Haftungsfreistellung: ComputerBUTLER übernimmt keine Haftung für Handlungen, Zusicherungen, Supportleistungen oder Unterlassungen des Partners gegenüber dessen Endkunden. Der Partner stellt ComputerBUTLER von allen Ansprüchen frei, die Endkunden im Zusammenhang mit dem Vertrieb oder der Erbringung der Dienste durch den Partner gegen ComputerBUTLER geltend machen, soweit diese nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschulden von ComputerBUTLER beruhen.
§ 9 Mängelhaftung (Gewährleistung)
(1) Vertragsgemäße Beschaffenheit: ComputerBUTLER gewährleistet, dass die erbrachten Dienste der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Beschaffenheit entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Spezifische Regelungen in den LGBs: Detaillierte Vereinbarungen zur Dienstgüte, insbesondere zu Verfügbarkeiten, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten (Service Level Agreements), sowie spezifische Regelungen zur Mängelhaftung für einzelne Dienstleistungen (z.B. für Software oder Werkleistungen) werden vorrangig in den jeweils anwendbaren LGBs getroffen.
(3) Nacherfüllung: Liegt ein Mangel vor, ist ComputerBUTLER zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von ComputerBUTLER durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Erbringung einer mangelfreien Leistung (Nachlieferung). Der Kunde hat ComputerBUTLER die für die Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
(4) Mängelrüge: Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Dienste unverzüglich nach Ablieferung bzw. Bereitstellung zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
(5) Verjährung: Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen von dieser Verkürzung sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 10 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung: ComputerBUTLER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ComputerBUTLER oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ComputerBUTLER beruhen. Ebenso haftet ComputerBUTLER unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf Arglist beruhen, sowie in Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie.
(2) Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten: Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von ComputerBUTLER auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(3) Haftungsausschluss im Übrigen: Im Übrigen ist eine Haftung von ComputerBUTLER – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
(4) Haftung für Datenverlust: Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn ComputerBUTLER vertraglich die Verantwortung für die Datensicherung übernommen hat oder die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen.
(5) Haftung für Drittanbieterdienste: ComputerBUTLER haftet nicht für Schäden, die durch Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Drittanbieterdiensten verursacht werden, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ComputerBUTLER bei deren Auswahl oder Integration.
(6) Geltung für Mitarbeiter und Beauftragte: Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ComputerBUTLER.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit: Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem im Einzelvertrag vereinbarten Datum. Soweit nicht anders vereinbart, haben Verträge über Dauerschuldverhältnisse (z.B. Managed Services, Cloud Services) eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten.
(2) Automatische Verlängerung: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(3) Ordentliche Kündigung: Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist für beide Parteien ausgeschlossen.
(4) Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ComputerBUTLER insbesondere dann vor, wenn:
a) der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Termine in Verzug ist;
b) der Kunde trotz Abmahnung schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere gegen die Nutzungsbeschränkungen gemäß § 7, verstößt;
c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgewiesen wird.
(5) Form: Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Vertraulichkeit: Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Kenntnis gelangten Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und sie nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden. Vertrauliche Informationen dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn diese einem Berufsgeheimnis unterliegen oder zuvor einer gleichwertigen Geheimhaltungsverpflichtung unterworfen wurden. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei offenkundig werden.
(2) Datenschutz: Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Mitarbeiter beider Parteien sind auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
(3) Auftragsverarbeitung: Sofern ComputerBUTLER im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, sind die Parteien verpflichtet, vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß den Anforderungen des Art. 28 DSGVO zu schließen. ComputerBUTLER stellt hierfür eine entsprechende Vorlage zur Verfügung. Ohne einen wirksam geschlossenen AVV findet keine Verarbeitung personenbezogener Daten durch ComputerBUTLER im Auftrag statt.
(4) Kundendaten: Der Kunde bleibt alleiniger Eigentümer der Kundendaten und für deren Rechtmäßigkeit, insbesondere im Hinblick auf datenschutzrechtliche Belange, allein verantwortlich. ComputerBUTLER wird auf Kundendaten nur insoweit zugreifen, als dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienste erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Haftungsausschluss: Keine der Vertragsparteien ist zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen verpflichtet, wenn und solange die Erfüllung durch einen Umstand der Höheren Gewalt unmöglich gemacht wird. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Streiks in Zulieferbetrieben, der Ausfall wesentlicher Kommunikationsnetze oder sonstige unvorhersehbare, schwerwiegende und von den Parteien nicht zu vertretende Ereignisse.
(2) Informationspflicht und Anpassung: Die von Höherer Gewalt betroffene Vertragspartei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren. Die Vertragsparteien werden ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anpassen.
(3) Kündigungsrecht: Dauert das Ereignis der Höheren Gewalt länger als drei (3) Monate an, ist jede Vertragspartei berechtigt, den betroffenen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend zu vergüten.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Dieser Vertrag und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand: Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin vereinbart.
(3) Textform: Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages oder einzelner Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Textformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.